Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Rümpel-König Rainer Schiffer

 

I. Allgemeines
Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

II. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote sind Festpreise und für eine Dauer von 4 Wochen verbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

 

III. Preise
Die Preise bemessen sich nach der Größe und Aufwand in Euro.  Alle Preise gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

IV. Termin- und Leistungszeit
Termine sowie Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Termin- und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die der Fa. Rümpel-König das Liefern der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel usw. – führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen.

 

V. Gewährleistung
Die Fa. Rümpel-König gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung und Entsorgung. Weist die Entrümpelung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

VI. Zahlungsbedingungen
Wir gewähren gewerblichen Kunden sowie Privatpersonen ein Zahlungsziel von 7 Tagen nach Rechnungserhalt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

 

VII. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Firma Rümpel-König übernimmt keine Haftung für den Zustand der Wohnung nach der Entrümpelung, insbesondere für die Wände, PVC Böden, Schlösser, Jalousien, Roll-Läden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art. Sollte die Fa. Rümpel-König – aus welchen Gründen auch immer –zum Schadenersatz verpflichtet sein, so beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf 5% der vereinbarten Vergütung an die Fa. Rümpel-König aus dem betroffenen Vertragsverhältnis. Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadensersatz-Ansprüche gestellt werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt, d.h. die Wohnung wird besenrein!!!

 

VIII. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Mönchengladbach.

 

IX. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung nach Treu und Glauben durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen  Bestimmung am nächsten kommt.